Deutscher Arbeitgeber Verband warnt vor weiterer staatlicher Bevormundung von Unternehmern bei der Auswahl ihrer Angestellten


Aufruf an alle Bundestagsabgeordneten zur Ablehnung der Verschärfung des AGG

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Der Deutscher Arbeitgeber Verband warnt eindringlich vor einer Verschärfung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Juristen, die das Vorhaben der Bundesregierung im Auftrag des Arbeitgeberverbandes fachlich geprüft haben, erheben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Sie sehen in der geplanten Verschärfung des Gesetzes einen „massiven Eingriff in die unternehmerische Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit und einen faktischen Kontrahierungszwang für Arbeitgeber“. Nach Ansicht der Juristen bedeutet die Gesetzesnovelle „eine weitere Vertiefung der staatlichen Bevormundung von Unternehmern bei der Auswahl ihrer Angestellten“.

Das will der Deutscher Arbeitgeber Verband nicht widerspruchslos hinnehmen. Er schreibt alle Bundestagsabgeordneten an und ruft jeden einzelnen dazu auf, gegen die Pläne der Bundesregierung zu stimmen.

„Wir sehen in dieser Gesetzesverschärfung daher einen massiven Eingriff in die unternehmerische Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit und einen faktischen Kontrahierungszwang für Arbeitgeber“, sagt der Präsident des Deutschen Arbeitgeber Verbandes, Peter Schmidt. „Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes scheint völlig außer Acht zu lassen, dass Sinn und Zweck eines privaten Wirtschaftsunternehmens die Gewinnerzielung ist und nicht die soziale Integration und Förderung. Dies gilt insbesondere für mittelständische Unternehmen, die den Großteil der deutschen Wirtschaftskraft liefern und sich im Gegenzug sehr genau überlegen müssen, wen sie in ihren Betrieb holen und mit entsprechenden Aufgaben betrauen“, so Schmidt.

Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen umfassen unter anderem die folgenden Maßnahmen:

• Die Frist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen soll von zwei auf sechs Monate verlängert werden – es wird teilweise bereits gefordert, diese Frist auf 3 Jahre zu erweitern.

• Antidiskriminierungsverbände sollen ein Verbandsklagerecht für Einzelpersonen (Prozessstandschaft) erhalten

• Gewährung eines Auskunftsanspruchs von abgelehnten Bewerberngegen das jeweilige Unternehmen gerichtet auf die Gründe der Ablehnung

Der Arbeitgeber Verband weist darauf hin, dass die Auswahl des Vertragspartners der essenziellste Teil der Vertragsautonomie ist. Wenn die Politik den Unternehmern diese Freiheit auch nur mittelbar durch verschärfte Regelungen unter dem Deckmantel der Antidiskriminierung nimmt, dürfte das fatale Folgen für die Wirtschaft haben, sorgt sich der Verband.

„Unternehmer – gerade aus dem Mittelstand – dürften sich in diesem Fall zweimal überlegen, ob sie überhaupt Stellen zur Vergabe ausschreiben sollen oder nicht“, sagt Verbands-Präsident Peter Schmidt und fügt hinzu: „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist schon in der bestehenden Fassung mehr als ausreichend für den Schutz von Arbeitnehmern. Allein die Beweislastumkehr für den Nachweis der „Nicht-Diskriminierung“ stellt Unternehmer und Arbeitgeber unter den Generalverdacht der Diskriminierung.“

Die juristische Analyse des Gesetzesvorhabens finden Sie hier auf der Internetseite des Deutschen Arbeitgeber Verbandes.

Autor:

Deutscher Arbeitgeber Verband
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